Bayern hat es lange angekündigt, nun ist der Gesetzentwurf gegen Killerspiele bittere Realität. Wie das Spielemagazin GameStar berichtet, sieht der Entwurf nicht nur harte Regelungen für so genannte Killerspiele vor, sondern würde bei einer Umsetzung praktisch einem Verbot oder zumindest einer faktischen Unterbindung von Paintball in Deutschland gleichkommen. Der von Stoibers Staatssekretären vorbereitete Entwurf (PDF) für einen zusätzlichen Paragraphen 118a im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten lautet wie folgt
§ 118a Menschenverachtende Spiele
(1) Ordnungswidrig handelt, wer:
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße
bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.“
Würde der Text im Wortlaut als Gesetz umgesetzt, müssten Paintballfelder und Vereine wohl in Kürze ihren Betrieb einstellen, sich sehr potente Sponsoren suchen oder gegen das Gesetz klagen. Dasselbe gilt für simulierte Gefechte mit Softairs, bei denen ebenfalls mit nachgebildeten Schuswaffen gearbeitet wird. Also noch schnell eine Bestellung raushauen, bevor die ISP gezwungen werden die Shops per Filter zu sperren. Willkommen in China... äh Deutschland.
Für Crysis in den Knast?
Wesentlich härtere Strafen drohen im Falle einer Umsetzung den Entwicklern von Video- und Computerspielen. Zum Beispiel denen des neuen Shooter Crysis, wenn man den Text des Gesetzes auslegt. Anders als bei der realen Simulation des Kampfes drohen den Pixelschiebern bei einer Änderung des Strafgesetzbuch (StGB) Geld- und Vorstrafen.
§ 131a Virtuelle Killerspiele
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen:
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder
auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder
einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.“
So offen wie der Text formuliert ist, liegt es bei einer Umsetzung wohl im Auge des Betrachters was grausam oder unmenschlich ist. Laut Beckstein & Co. fängt die Einstufung bei Counterstrike an und bis zur Battlefield-Serie ist es dann nicht mehr weit.
Zeigt euch!
Langsam ist das Fass voll und es wird an der Zeit, dass sich Spieler in Deutschland organisiert und mit ausreichenden finanziellen Mitteln zur Wehr setzen. Noch ist dieses Gesetz ein Vorschlag, der am 16. Februar in erster Lesung durch den Bundesrat und danach an den Fachausschuss soll. Noch ist Zeit zum Handeln und einen Verband zu gründen. Diesem Unsinn muss Einhalt geboten werden, denn im Falle eines Verbots von Counterstrike und Battlefield im Rahmen des abgebildeten Textes werden postwendend auch das Internet und Angebote wie einige bekannten Websiten kriminalisiert (ankündigt, anpreist). Aus dem Grund hat sich eine Community gegründet www.zeigteuch.de, auf der sich Spieler mit Namen und Gesicht zeigen und zur Wehr setzen. Also zeigt euch und tut etwas! Gründet mit euren Freunden Vereine zur Förderung von Spielen und Spielserien, die vielleicht einmal in einen Verband eintreten. Die Zeit läuft – und zwar gegen uns.
Hier mal der Gesetzesantrag in PDF Format
MfG Burli
Zuletzt modifiziert von Burli am 11.02.2007 - 20:41:54