Mo. 18.08.2008
20:03 Uhr
#31
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Nicht schlecht Tolive
jedoch sind das Ausnahmen mit den Verträgen (schweigende Zustimmung) - jedoch lt. HGB ist das trotz alledem eine schweigende Zustimmung, denn zwischen den beiden Partnern (in diesem Falle sind es der Autor des Liedes/Tracks und der Antragsteller/Anfrager) herrscht ein Existenz - zu Privatmann - Verhältniss (HGB -> BGB) wobei sich dann beide Vertragsparteien in diesem Falle an das HGB halten müssen, weil die Privatperson etwas von dem Geschäftsmann will.
Nichts ist so sicher, wie die Änderung.
Mo. 18.08.2008
20:04 Uhr
#32
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aha cool also wenn ich die gema lizenz beantrage und ich winieger als 1000 besucher im monat habe darf ich alles von musik drauf ziehen wie ich will so habe ich das verstanden stimmst oder net ?
Mi. 20.08.2008
15:14 Uhr
#35
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Mhh es müsste eigentlich auch irgendwo auf der Seite ein kostenloses Angebot geben weiß gerade nur nicht genau wo. Habe nämlich selbst erst vor ein paar Monaten eine GEMA Lizenz für einen Freund beantragt.
Mi. 20.08.2008
18:22 Uhr
#36
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Zitat geschrieben von
Tolive
Zitat geschrieben von
***ToXiX***
aha cool also wenn ich die gema lizenz beantrage und ich winieger als 1000 besucher im monat habe darf ich alles von musik drauf ziehen wie ich will so habe ich das verstanden stimmst oder net ?
Hier kannst du das ganze Nachlesen habe gerade auch gesehen das sie es auf 2000 Besucher erhöht haben.
https://lizenzshop.gema.de/lipo/produkte/hintergrundmusik_in_privaten_websites/index.hsp
Zitat geschrieben von
CeeJay
Nicht schlecht Tolive
jedoch sind das Ausnahmen mit den Verträgen (schweigende Zustimmung) - jedoch lt. HGB ist das trotz alledem eine schweigende Zustimmung, denn zwischen den beiden Partnern (in diesem Falle sind es der Autor des Liedes/Tracks und der Antragsteller/Anfrager) herrscht ein Existenz - zu Privatmann - Verhältniss (HGB -> BGB) wobei sich dann beide Vertragsparteien in diesem Falle an das HGB halten müssen, weil die Privatperson etwas von dem Geschäftsmann will.
Nein leider stimmt das so nicht denn Zwischen Autor und Besitzer bzw. Antragsteller kann und wird nie ein Verhältnis zu Stande kommen (bis auf kleinere Aufnahmen) da erst genannter die Rechte an das jeweilige Label abgegeben hat und somit keine entscheidungsmacht mehr hat. Sollte das Label dann keine klaren Aussagen zur Verbreitung gemacht haben (jedes Label tut dieses jedoch) könnte eine solche Zustimmung zur Stande kommen. Jedoch müsste man später nachweißen können das beim jeweiligen Label eine Mail angekommen ist.
Zuletzt modifiziert von Tolive am 18.08.2008 - 20:32:29
Meistens ist der Künstler sein eigener Herr und Meister - also dann auch sein eigenes Lable - in jedem anderen Fall wird die Email/Anfrage eh erst zum "Chef" weitergeleitet - Entscheidungen bezüglich solcher Angelegenheiten werden dann (in fast allen Fällen) vom Artisten selbst entschieden. Ich weiss das, weil ich selbst bei mehreren Artisten angefragt habe und zufälligerweise auch die Gesetzesgrundlagen bezüglich solcher Sachen kenne.
Nichts ist so sicher, wie die Änderung.