Di. 20.10.2009
12:38 Uhr
#31
Also langsam platz mir echt der Kragen, Manuel.
Für deutsche Domains gilt das Deutsche Recht! Privat ist Ilch durch die Community und die Werbung schon lange nicht mehr! Und den Anwälten interessiert es einen Scheiß Dreck, wie Du darüber denkst.
Echt, mit solchen Menschen kann ich nicht zusammenarbeiten.
Di. 20.10.2009
12:48 Uhr
#32
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Dann klär mich mal auf wo .net, .org oder .tv... etc Domains greifen?
Di. 20.10.2009
12:49 Uhr
#33
Bei der zuständigen Behörde dieser Domains. Für .de ist es die Deutsche denic, die nach Deutschem Recht verfährt.
Di. 20.10.2009
12:50 Uhr
#34
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Der Serverstandort ist entscheidend ^^
naja, da können wir lange diskutieren
ilch.de ist in Deutschland gehostet, in Köln ist der Anbieter
whois.domaintools.com/ilch.de
und in Nordrhein-Westfalen steht der Server:
externer Link
also greift deutsches Recht
Zuletzt modifiziert von GeCk0 am 20.10.2009 - 12:57:37
Alle Module von mir sind nun unter php-gecko.de erreichbar
Di. 20.10.2009
12:51 Uhr
#35
Und die Domain ist aussagend... also beides eher gesagt... :p
Di. 20.10.2009
12:53 Uhr
#36
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und was interessiert das ihn? (als schweizer)
Di. 20.10.2009
12:54 Uhr
#37
Er muss sich demnach an die Deutschen Richtlinien halten, was er eindeutig nicht tut.
Di. 20.10.2009
14:51 Uhr
#39
Also echt jetzt Manuel. Informiere Dich bitte vorher genauer, bevor Du noch mehr falsche Aussagen triffst.
Wie muß das Impressum erreichbar sein?
Der Gesetzgeber macht keine festen Vorgaben, wie das Impressum eingebunden werden soll. Er fordert aber, das es "leicht erkennbar" sein muß. Nach überwiegender Meinung ist diese Vorschrift erfüllt, wenn das Impressum durch einen Link mit der Bezeichnung "Impressum", "Kontakt" oder "Über uns" erreichbar ist. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Link explizit als "Impressum" bezeichnet. Es ist dagegen nicht notwendig, auf das Teledienstegesetz hinzuweisen, oder gar im Impressum zu schreiben, daß es sich um das "Impressum gemäß §6 TDG" handelt.
Weiter fordert der Gesetzgeber, daß das Impressum "unmittelbar erreichbar" sein muß. Der Nutzer darf also nicht gewungen werden, erst Modifikationen an seinem Browser vorzunehmen oder gar Plug-Ins zu installieren, bevor er das Impressum lesen kann. Somit darf die Erreichbarkeit des Impressums nicht davon abhängig gemacht werden, ob Javascript unterstützt wird. In einem Firmennetz müsste der Nutzer womöglich erst seinen Administrator bitten, Javascript freizuschalten. Ein blinder oder sehbehinderter Nutzer, der den Browser Lynx benutzt, hat gar keine Möglichkeit, Javascript einzuschalten. Somit erfüllt ein Impressum, das beispielsweise als Javascript-Popup realisiert ist, nicht die Vorschrift "unmittelbar erreichbar".
Di. 20.10.2009
14:54 Uhr
#40
Das mit den Gerichtsurteilen stimmt, allerdings wurde einspruch gegen diese Urteile erhoben und man bekam Recht, dass es nicht zwangsläufig ganz oben stehen muss.
Sonst wäre inzwischen jede Seite im Netz abmahnfähig.
Di. 20.10.2009
18:47 Uhr
#42
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Laut united-domains.de:
.com = Commercial (int.)
.net = Network (int.)
.org = Organisation (int.)
.info = Information
.tel = Telefonbuch
btw: ist das gesamte Thema nicht vollkommen unnötig?
Zuletzt modifiziert von Ithron am 20.10.2009 - 18:48:22
Zitat geschrieben von
loW
Ja ich habs gesehen und wenn ichs kostenlos bekomm dann zahl ich doch nix dafür oder?
Di. 20.10.2009
18:50 Uhr
#43
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sagt mir bescheid wenn ihr Euch haut
Will ich aufnehmen und auf YouTube laden
\o/
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