Auch wenn ich mir nicht sicher bin, meine ich mich dunkel daran erinnern zu können, das einmal unter GNU/GPL frei veröffentlichte dinge nicht nachträglich kostenpflichtig gemacht werden dürfen. Wenn ich also noch version X.X vom IP-Logger habe die von she frei unter GNU/GPL verbreitet wurde, sodarf ich diese auch weiterhin mit der Lizenzvereinbarung nutzen.
Wenn she nun entschieden hat dieses von ihm geschriebene Programm zu verkaufen, kann der Käufer des Codes diesen Zwar in einer anderen Form unter anderem Namen verkaufen, allerdings dürfte das keinerlei auswirkungen auf alle bestehenden installationen haben (Bestandsschutz).
Im übrigen sind die Gebühren die erhoben werden dürfen, nur für die Bereitstellung des Quellcodes und Service zulässig.
Muss ich allerdings mal mit einer befreundeten Anwältin bequatschen :p
Von daher alle angaben ohne gewähr
PS: Ich hab es gestern schoneinmal gepostet, die nutzung von
externer Link ist eine effektive lösung gegen Spammer und Bots. Dabei müllt es die Datenbank nicht unnötig zu und man spart sich eine Menge Arbeit was das Listenupdate angeht.
Zuletzt modifiziert von Rock@wulf am 27.07.2012 - 11:16:32
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