Mi. 29.05.2013
20:35 Uhr
#2
- Registriert seit
- 28.05.2008
- Beiträge
- 1.039
- Beitragswertungen
ne glaub eher das du auf ein neues gerät anspruch hast
Mi. 29.05.2013
23:38 Uhr
#3
- Registriert seit
- 17.11.2005
- Beiträge
- 4.606
- Beitragswertungen
das zählt in die Rechtsberatung davon würde ich hier an dieser stelle abraten .
Do. 30.05.2013
15:51 Uhr
#4
- Registriert seit
- 20.09.2008
- Beiträge
- 1.273
- Beitragswertungen
du hast richtig gelesen
wenn eine sache (egal welche) 2 mal nachgebessert wurde (3 mal zur reparatur) hast du ersatzzanspruch... und nach 6 monaten musst du (vom gesetz) beweissen das du es nit kaputt gemacht hast!(mediamarkt zb glaubt es auch so)
der ersatzanspruch ist unterschiedlich... zb neues gerät oder geld zurück! bei geldzurück is auch das handy wieder weg!
oder eben vom kaufvertrag zurücktretten! wie dem auch seih!
Di. 04.06.2013
16:35 Uhr
#5
- Registriert seit
- 30.04.2013
- Beiträge
- 4
- Beitragswertungen
Du kannst auch einfach nachfragen ob du ein anderes Handy Modell erhalten kannst hat b´bei mir auch funktioniert und siehe da nu läuft die Sache :-)
Mi. 05.06.2013
20:10 Uhr
#6
- Registriert seit
- 02.02.2006
- Beiträge
- 2.094
- Beitragswertungen
Um welches Handy handelt es sich denn?
Wer zuletzt lacht, hat den schlechtesten Ping.