ilch Forum » Allgemein » Plauder Ecke » Frage zu Ilch

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  1. #1
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    felix1234567 Mitglied
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    Moin leute!

    ISt es erlaubt mit Ilch eine Erotikseite zu bauen?
    Auf der Startseite natrülich mit einem Altersklick

    Danke

    Gruß
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  2. #2
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    -GoA][-Sniper Mitglied
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    nein nicht das ich wüste
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  3. #3
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    Tyrargo Mitglied
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    wieso nicht?

    ilch steht unter der gnu/gpl lizenz. damit kann eigentlich gemacht werden, was will.
    egal ob eine clanpage, private page oder erotik page...
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  4. #4
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    Ithron Hall Of Fame
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    Ob es dein Anbieter erlaubt ist dabei die alles entscheidene Frage.

    Und natürlich der Jugendschutz wo ein Altersklick nicht ausreichen wird. (in DE)
    ZitatZitat geschrieben von loW

    Ja ich habs gesehen und wenn ichs kostenlos bekomm dann zahl ich doch nix dafür oder?
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  5. #5
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    Hassmann Mitglied
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    Und wo bei ich denke das du selbst nicht drehst lachen wirstz du auch rechte brauchen um sachen anzubieten! von den erstellern.
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  6. #6
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    d0mino Mitglied
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    Ich denke über Ilch lassen sich nicht nur Clanpages verwalten sondern auch jegliche andere Arten von Seiten sei es für eine Homepage, Firma oder auch eine "Love-Story" Seite zwinker

    Wegen den gesetzten..

    Wenn das eine Site wird in der User ihre Home Videos hochladen sollen (...) dan glaub ich is das überhaupt nicht illegal... du musst dan auch mit dem Upload schreiben das du keine Haftung übernimmst.. weil immer leute dabei sind wo kostenpflichtige filmchen zwinker hochladen und das wiederrum nicht mehr ganz legal ist..

    Wenn du aber über eMule LimeWire und sonstige "Tauschbörsen" das ganze zeugs runterladest und dan Free im Netz zum Download Anbietest ...

    Das hat böse böse folgen zwinker


    mg

    d0mino
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  7. #7
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    Hassmann Mitglied
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    Genau so ist es Domino, setz dich erst hin und schreib dir eine gute AGB und setz über all wichtige hinweise rein wie: "Admin haftet nicht für Uploads von Usern!"
    Weist was ich meine zwinker
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  8. #8
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    Shizoido Mitglied
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    [spam] ich glaube manche wissen hier nicht wovon sie reden, und sammeln fleißig posts [/spam]
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  9. #9
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    Hassmann Mitglied
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    tjaa... das sagt ja der richtige lachen
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  10. #10
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    Anarchy 90210 Mitglied
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    Also... du kannst dir ja auch nen Space im Ausland nehmen zwinker

    externer Link bietet dir nen Webspace in Russland und du kannst da auch Erotikseiten drauf laufen lassen. Probiers da erstmal aus und wenns was wird gib mir den link xD

    Und mit Ilch darfst du alles machen außer verkaufen und sagen, dass du der Ersteller von ilch bist glücklich --> Also auch Erotikseiten


    Zuletzt modifiziert von Anarchy 90210 am 23.08.2008 - 15:23:54
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  11. #11
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    d0mino Mitglied
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    Frage:

    Darf ich Ilch Verkaufen und sagen das es nicht von mir ist ?!


    Wen ja ratet mal was morgen 100x in eBay ist xDDD
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  12. #12
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    Tyrargo Mitglied
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    da ilch unter der gnu/gpl lizenz steht, darf es nicht verkauft werden!

    außer, manuel ändert dies.

    de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License

    Die GPL gewährt jedermann die folgenden vier Freiheiten als Bestandteile der Lizenz.

    0. Das Programm darf ohne jede Einschränkung für jeden Zweck genutzt werden. Kommerzielle Nutzung ist hierbei ausdrücklich erlaubt.
    1. Kopien des Programms dürfen kostenlos oder auch gegen Geld verteilt werden, wobei der Quellcode mitverteilt oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt werden muss. Dem Empfänger müssen dieselben Freiheiten gewährt werden – wer z. B. eine Kopie gegen Geld empfängt, hat weiterhin das Recht, diese dann kommerziell oder auch kostenlos zu verbreiten. Lizenzgebühren sind nicht erlaubt. Niemand ist verpflichtet, Kopien zu verteilen, weder im Allgemeinen, noch an irgendeine bestimmte Person – aber wenn er es tut, dann nur nach diesen Regeln.[2]
    2. Die Arbeitsweise eines Programms darf studiert und den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.
    3. Es dürfen auch die gemäß Freiheit 2 veränderten Versionen des Programms unter den Regeln von Freiheit 1 vertrieben werden, wobei dem Empfänger des Programms der Quellcode der veränderten Version verfügbar gemacht werden muss. Veränderte Versionen müssen nicht veröffentlicht werden; aber wenn sie veröffentlicht werden, dann darf dies nur unter den Regeln von Freiheit 1 geschehen.


    Zuletzt modifiziert von Tyrargo am 23.08.2008 - 16:56:04
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