Mo. 13.04.2009
21:23 Uhr
#1
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Eine Frage. Warum hat ilch kein vernümpftiges Impressum, mit Adresse usw.?
verwendete ilchClan Version: 1.1
Mo. 13.04.2009
22:45 Uhr
#4
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Soweit ich weiß gab es hier mal ein Impressum mit Name und Anschrift.
Kreativ, modern, Conversion und Usability optimiert
individuelles Webdesign für ein optimales Erscheinungsbild
404studios
Mo. 13.04.2009
22:47 Uhr
#5
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Zitat geschrieben von
Revolution
Soweit ich weiß gab es hier mal ein Impressum mit Name und Anschrift.
richtig, es gab
Nimm das Leben nicht zu ernst, du kommst sowieso nicht lebend raus.
Di. 14.04.2009
06:47 Uhr
#6
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Kann ich schon verstehen, daß er es rausgenommen hat.
Ilch ist immerhin keine kommerzielle Webseite.
Außerdem kann ich mir gut vorstellen, daß es genug Hirnis gab, die bei ihm angerufen haben um nach Support zu fragen ^^
Di. 14.04.2009
10:28 Uhr
#7
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Nein. Ich möchte seine Daten eigentlich nicht wissen, aber ich habe auf meiner Seite nichts anderes, als ilch templates usw. .
Aber ich habe ein Impressum. Naklar, ich möchte meine Adresse usw. auch nicht weiter geben. Deswegen wollte ich mich mal sichern, ob man wegen so einer Seite ein Impressum mit Adresse usw. braucht. Weil oben im Headbereich gibt es auch eine Google Adsense Werbung. Sobald man mit Werbungen Geld verdient, muss auch ein Impressum her. Bei mir ist es das gleiche. Ich biete Templates usw. und habe auch Google Adsense Werbung.
Wie ist es jetzt? Sobald man keine kommerzielle Seite ist kein vernümpftiges Impressum?
Di. 14.04.2009
11:09 Uhr
#8
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Zu deiner Frage: Im Fernmelde- und Telekommunikationsgesetz (gültige Fassung vom 01.01.2008, Staffelabsatz "Allgemeine Informationspflicht" )
Auszug aus Wikipedia:
Rechtslage in Deutschland
In Zeitungen und Zeitschriften
In Deutschland ist die Impressumspflicht für Zeitungen und Zeitschriften in den Pressegesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Ein Impressum muss selbstverständlich schnell zu finden und leicht zu erkennen sein.
In Telemedien
Zum 1. März 2007 wurde das Teledienstegesetz durch das Telemediengesetz ersetzt. Der Gesetzestext (§ 5) besagt Folgendes: „Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“ (Siehe: Informationspflichten im Impressum) Die erforderlichen Angaben sind sehr unterschiedlich (je nach Rechtsform oder Beruf des Anbieters).
Telemedien sind im Wesentlichen „alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste“. Da ein Dienst geschäftsmäßig sein kann, ohne gewerblich zu sein, können auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht fallen.
Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist in der Rechtsprechung bisher umstritten; somit auch die Frage, ob privat betriebene Websites impressumspflichtig sind.
Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts in Düsseldorf muss das Impressum den vollständigen Namen des Verantwortlichen enthalten, eine Abkürzung des Vornamens verstoße gegen § 5 des Telemediengesetzes. [2]
Für alle Nicht-Teledienste verlangte der Rundfunkstaatsvertrag ebenfalls ein Impressum (früher im Mediendienste-Staatsvertrag geregelt). Beide Gesetze fordern, dass die entsprechenden Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein müssen.
Da weder das Teledienste-Gesetz noch der Rundfunkstaatsvertrag den Begriff „Impressum“ verwendeten, sondern lediglich von Informationspflichten sprechen, haben sich verschiedene Bezeichnungen für diese Pflichtangaben etabliert. Neben dem gebräuchlichsten Begriff „Impressum“ sind dies zum Beispiel: „Webimpressum“, „Anbieterkennzeichnung“ oder auch „Kontakt“.
Anmerkugn von mir: In jedem Fall sollte man, sobald man Newsletter versendet, (entsprechend Fernmeldegesetz) ein rechtsgültiges Impressum nach obiger Richtlinie vorhalten, da hiermit rein rechtlich eine Dienstleistung erfolgt, die nicht klar definiert ist!
Ergo: Im Zweifelsfalle IMMER EIN IMPRESSUM VORHALTEN
Zuletzt modifiziert von Nano.v1 am 14.04.2009 - 11:09:56
Kein Support ausserhalb dieses Forum, es sei denn ich biete es selbst an, und das passiert ....?!
Nano´s Ilch-Seite
Sa. 17.10.2009
09:33 Uhr
#10
Impressum ist Pflicht und zwar auch für Privatprojekte.
Darin gehören: Name, Anschrift und entweder Email-Adresse oder Telefon
Zuletzt modifiziert von Flomavali am 17.10.2009 - 14:40:57
Sa. 17.10.2009
10:15 Uhr
#11
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jo, wollte es nur nicht so direkt sagen
allerdings gibts die Alternative die Adresse und Kontaktdaten seines Anwalts azugeben sofern dieser einverstanden ist.
Alle Module von mir sind nun unter php-gecko.de erreichbar
Sa. 17.10.2009
11:00 Uhr
#12
Stimmt, GecK0. Ich bin ein sehr direkter Mensch xD
Sa. 17.10.2009
11:08 Uhr
#13
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es geht nur darum das viele darauf warten SEiten zu finden die man abmahnen kann..
wenn dann noch ein Mod sagt, das es nicht rechtens ist wie das impresum aussieht ist es ja fast ne Einladung dazu ^^
Egal, aufjeden Fall würd ich was deswegen tun :=)
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Sa. 17.10.2009
11:36 Uhr
#14
Nur weil ich Mod auf bei Ilch bin, muss ich nicht die Klappe halten. Ich bin kein Angestellter von Microsoft, der alles schön Reden muss... :p
Das ist keine Einladung zum Abmahnen, denn das dürfen nur Geschädigte. Es ist vielmehr ein Aufruf an Manuel, der endlich mal was machen sollte...
Sa. 17.10.2009
12:02 Uhr
#15
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ich bin Geschädigt
süchtig, richtig süchtig
ilch.de als Startseite
#ilch im Quakenet
ilch-module, fast täglich
milch trinken nur weil
ilch dabei steht
Darf ich jetzt abmahnen ?
Ihr macht mich krank
Zuletzt modifiziert von GeCk0 am 17.10.2009 - 12:02:51
Alle Module von mir sind nun unter php-gecko.de erreichbar
Sa. 17.10.2009
14:44 Uhr
#16
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Naja er hat das Kontaktformular direkt da verlinkt, es kann also jeder in Kontakt mit ihm treten, wenn es erwünscht ist, sollte eigentlich ausreichen?
Sa. 17.10.2009
15:31 Uhr
#17
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Ihr habt ja recht ihr habt ja Recht.
Beziehst du das auf mein Impressum wegem Kontaktformular?
Ja weisstu, wir haben User/Member in Altersgruppen zwischen 14
und 30 Jahren, deshalb können wir Spam, Ausnutzen von privaten
Daten nicht ausschliessen. Wir sind nicht komerziell, und jeder
hat x Möglichkeiten mit mir oder den anderen Verantwortlichen
Kontakt aufzunehmen.
Wir haben auch viele Sabotageakte erlebt, versuchtes lahmlegen,
unserer Homepage durch versch. Sicherheitslücken die wir hatten.
Sa. 17.10.2009
15:35 Uhr
#18
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und wer bist du ?
dachte wir reden von scarface
Alle Module von mir sind nun unter php-gecko.de erreichbar
Sa. 17.10.2009
16:23 Uhr
#20
Mairu. Es reicht nicht! Um es deutlich zu sagen: Das Impressum ist gesetzeswidrig.
So. 18.10.2009
12:42 Uhr
#21
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Wer braucht kein Impressum?
Eine rein private Webseite benötigt kein Impressum nach § 6 TDG, solange sie nicht geschäftsmäßig betrieben wird und keine Hinweise auf Produkte, geschäftsmäßige oder kommerzielle Angebote enthält. In diesem Fall ist der Betreiber der Webseite Nutzer eines Teledienstes, da er den Teledienst seines Service-Providers nutzt, um Informationen zu veröffentlichen. Um dies zu verdeutlichen hat der Gesetzgeber in § 3 TDG das Veröffentlichen von Informationen ausdrücklich der Nutzung von Telediensten zugeordnet:
Im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. "Diensteanbieter" jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,
2. "Nutzer" jede natürliche Person, die Teledienste in Anspruch nimmt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen.
Aus der Gesetzesbegründung zur EU-Harmonisierung
Dabei umfaßt der Begriff des Nutzers eines Dienstes alle Arten der Inanspruchnahme von Diensten der Informationsgesellschaft, sowohl durch Personen, die Informationen in offenen Netzen wie dem Internet anbieten, als auch durch Personen, die im Internet Informationen für private oder berufliche Zwecke suchen.
Träfe es zu, wie oft argumentiert wird, daß nach Meinung des Gesetzgebers grundsätzlich jede Homepage ein Teledienst und damit Impressumspflichtig wäre, hätte er die Impressumspflicht nicht auf geschäftsmäßige und kommerzielle Angebote beschränkt. Bereits die Tatsache, daß es diese Beschränkung gibt, ist ein wichtiges Indiz, daß es nach Ansicht des Gesetzgebers durchaus Angeote gibt, die von der Anbieterkennzeichnung freigestellt sind. Und dies können nur private Webseiten sein, hinter denen kein wirtschaftliches Interesse steht.
Vorsicht
Beinhaltet eine private Webseite redaktionell gestaltete Elemente, die sich an die allgemeine Öffentlichkeit richten und der Meinungsbildung dienen (so wie z.B. diese Webpräsenz), dann ist ein Impressum nach dem Medienstaatsvertrag im presserechtlichen Sinn erforderlich und es ist ein verantwortlicher Redakteur zu benennen. Dies ist allerdings ein Sonderfall und trifft auf die meisten Homepages sicher nicht zu.
Der Aufbau des Impressum der Website
Das Impressum muß alle wichtigen Daten eines Unternehmens nennen. Neben der Adresse, der Telefon und Faxnummer, sind auch Daten wie die Handelsregisternummer, die Umsatzsteuer-ID und verantwortliche Ansprechpartner zu nennen.
Werden hier Daten unterschlagen, kann das zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen!
Außerdem darf das Impressum nicht irgendwo auf der Website versteckt werden. Es muß von jeder Seite aus leicht zu finden sein.
[u]
Zuletzt modifiziert von Revolution am 18.10.2009 - 12:50:32
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404studios
So. 18.10.2009
14:00 Uhr
#22
Generell sagt das Gesetz nicht, wann eine private Seite Impressumspflichtig ist. Darum wird immernoch gestritten.
Aber gerade Foren und Co. müssen ein Impressum aufweisen, da sie nicht mehr als "rein provat" gelten.
Mo. 19.10.2009
14:20 Uhr
#24
Wenn sich jemand beschwert wird dies in Form eines Abmahnbescheides sein... Dann ist es zu spät...
Könnt das Forum dann ja schon heute schließen... :p
Mo. 19.10.2009
15:52 Uhr
#26
Ilch.de ist durch die Community nicht mehr "persönlich" oder eine Seite über die "Familie". Von daher bitte ich ausdrücklich ein Impressum hier einzusetzen und damit auszuschließen, dass Ilch.de abgemahnt wird und dieses Projekt nicht mehr getragen werden kann.
Mo. 19.10.2009
16:19 Uhr
#27
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jo disclaimer is ja schon vorhanden
evtl reicht es schon einen link zu seinen whois daten von ilch.de zu verlinken. dort sind alle nötigen Daten gespeichert
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Mo. 19.10.2009
19:43 Uhr
#28
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Abmahnung hin oder her, nur Geschädigte können abmahnen, wer sollte denn hier geschädigt sein, was durch fehlendes Impressum aufgetreten ist?
Di. 20.10.2009
09:07 Uhr
#29
Anwälte nennen sich schnell geschädig. Oder Firmen, die mit einem Thead nicht einverstanden sind, da man sie nennt und sie finden kein rechtmäßiges Impressum. Somit sind sie Geschädigte.
Ich habe das ganze Theater schon durch...