bringt mir aber nichts wenn einer keinen deutschen perso hat aber danke trotzdem
6) Anerkannte AVS-Systeme
Welche AVS-Systeme als gesetzeskonform gelten wird zur Zeit von der KJM (www.kjm-online.de) geregelt.
Die aktuellen Systeme sind zu finden unter:
externer Link (ganz unten das PDF downloaden).
Für das Internet selbst sind aus der Liste folgende Systeme anwendbar:
- 1. AVS-Key (www.avskey.de)
- 2. X-Check (www.x-check.de)
- 3. 18ok (www.18ok.de)
die durch die KJM zugelassen bzw. als gesetzeskonform eingestuft werden.
Die Systeme unterstützen jeweils eine kostenlose Version bzw. Zugangsmöglichkeit für Kunden, mit Ausnahme einer Eingangsgebühr zur Abdeckung der ersten Altersprüfung. Webmaster selbst müssen sich bei manchen Systemen erst selbst als Kunde anmelden, um im Webmasterbereich das AVS-Tor einbauen zu können.
Damit ein System anscheinend von der KJM zugelassen wird, muss es zwei Vorgaben erfüllen:
1. Eine Überprüfung und Zugangsdatenvergabe nach Face-to-Face Vorgabe (z.B. PostIdent oder Q-Bit/Schufa)
2. Neben den vergebenen Zugangsdaten, die Nutzung einer Hardwarekomponente (z.B. USB-Stick, CD oder ähnlich) bei jedem Betreten eines für Jugendliche und Kinder verbotenen Bereiches, zur zusätzlichen und eindeutigen Legitimation.
Ein System welches noch nicht von der KJM zugelassen ist, aber diese zwei Punkte erfüllt, sollte nach unserer Auffassung einsetzbar sein.
Systeme die lediglich z.B. einmalig das PostIdent-Verfahren nutzen, erfüllen zwar den ersten Punkt, aber nicht den zweiten Punkt. Somit sind solche Systeme anscheinend NICHT ausreichend. Uns sind Fälle bekannt, in denen jugendschutz.net den Einsatz solcher Systeme gerügt hat und zur Unterlassung aufgefordert hat.
Systeme die keinen der zwei benannten Punkte umsetzen, sind somit nach deutscher Sicht erst recht bedenklich.
Zuletzt modifiziert von jonnybravo_607 am 02.12.2010 - 21:37:35