nun das Thema mit Garantie ist ja garnicht so einfach, ich versuch es mal zu beschreiben.
Zuerst muss zwischen „ GARANTIE" und „GEWÄHRLEISTUNG" unterschieden werden.
Das ist nicht das selbe!
Eine „ GARANTIE" ist eine Vereinbarung, in der der Verkäufer oder ein Dritter die Gewähr dafür übernimmt, dass die verkaufte Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine bestimmte Beschaffenheit aufweist oder für eine bestimmte Dauer behält.
Unter „ GEWÄHRLEISTUNG" bedeutet, dass der Verkäufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln dem Käufer überlassen muss.
Du als 2. Käufer haben gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer (1. Verkäufer) keine Gewährleistungsansprüche.
Sofern dein Verkäufer ( 2. Verkäufer= 1. Käufer) als Privatperson die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, könntest du eventuell einen Anspruch gegen diesen haben.
Im Ergebnis ist der 1.Verkäufer gegenüber dir nicht zur Gewährleistung verpflichtet, aber gegenüber seinem Käufer!
In der Praxis sind oftmals kein Name/ Anschrift auf einem Kassenbeleg vermerkt, so dass auch der 2. Käufer nach einem Weiterverkauf beim Verkäufer reklamieren kann, obwohl er eigentlich keinen Anspruch gegen den Verkäufer hat.
Der Verkäufer weiß in diesem Moment ja nicht, dass die Person, die vor ihm steht, die Sache gekauft hat oder nicht.
Da die Person den Kaufbeleg hat, geht er davon aus, dass Sie die Sache gekauft hat.
Also schau dir die Rechnung an